Begleitetes Fahren mit 17
Anforderungen an den Fahrerlaubnisbewerber
• Mindestalter 16,5 Jahre
• Antragsstellung mit dem Vermerk „begleitetes Fahren ab 17“
• Einverständniserklärung des der gesetzlichen Vertreter
Anforderungen an die Begleitpersonen
• muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
• muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis
der Klasse B (3) sein
• muss seine Identität nachweisen können
• darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung im
Verkehrszentralregister mit nicht mehr als
1 Punkten belastet sein
• darf auf keinen Fall manuell eingreifen
• darf nicht mehr als 0,24 mgl Alkohol in der Atemluft
oder nicht mehr als 0,49 Promille Alkohol im Blut haben
• darf nicht unter der Wirkung eines in der Anlage 24a StVG
genannten berauschenden Mittels stehen
Fahren ohne eingetragene oder mit ungeeigneter Begleitperson
Widerruf der Fahrerlaubnis!
50 Euro Bußgeld
1 Punkt VZR
Gleichstellung mit einem A-Delikt,
Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit
Aushändigung der Fahrerlaubnis frühestens mit
Vollendung des 18. Lebensjahres
Fahren ohne Mitführen der Prüfbescheinigung
10 Euro Verwarnungsgeld